Zulassung

Für die Verkehrszulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

- vollständige Lebenslaufakte (Bordbuch, Engine Log Books, Wartungsaufzeichnungen, Nachrüstungsnachweise        
 (EMZ) / STC Validierungen (wenn nicht EASA), Reparaturnachweise
- keine Überfällige Wartung, EASA ADs (alte LTAs), Mandatory SBs...

Hiervon sind beim Luftfahrt Bundesamt einzureichen:
- Antrag auf Lärmzeugnis (CAMO)
- Antrag auf Lufttüchtigkeitszeugnis und Eintragung in die Lufttüchtigkeitsrolle

- Versicherungsbestätigung
- Nachweis über Eigentumserwerb (Bill of Sale, Kaufvertrag, Commercial Invoice...) im Original
- Erklärung Vertretungsberechtigter Organe (Original)
- Personalausweis oder bei Firmen Handelsregisterauszug
- Nachweis Umsatzsteuer
- Vollmacht für Antragsteller bzw. Zustellberechtigten
- Bestätigung (CAMO) über die Einhaltung der nationalen Forderungen
- Foto des neues Kennzeichen (unter 5.7 t zusätzlich unter linker Tragfläche), Achtung, dies darf auf keinen beweglichen Teilen angebracht werden. Für ein kleineres Format (aus Platzmangel) oder für die Anbringung auf den Triebwerksgondeln muss ein Sonderantrag gestellt werden.
- Funkurkunde (Luftfunkstelle)
- Kopie:  - Wägebericht
              - Deckblatt Flughandbuch (AFM = Aircraft Flight Manual)
              - genehmigter Sitzplan (aus W&B des AFM)
- RVSM Antrag (LBA)
- genehmigtes Instandhaltungsprogram (CAMO)
- bei Flugzeugen > 5.7 t Nachwies über CAMO enrollment (Integration)


Physikalisch am Flugzeug (Werft):

- ELT Umprogrammierung auf neues Kennzeichen
- Transponder Umprogrammierung auf neues Kennzeichen

- feuerfestes Typenschild mit Kennzeichen und Seriennummer


Zusätzlich benötigte Nachweise / Unterlagen:

Gebrauchtflugzeuge aus EU (EASA):

- CofA for Export
- Löschungsbescheinigung (Certificate of Deregistration) im Original
- ARC (Aircraft Review Certificate) im Original (mit altem Kennzeichen)
- altes Lufttüchtigkeitszeugnis (CofA) nach Deregistrierung (gestempelt)       

Gebrauchtflugzeuge non EU (Import):

- CofA for Export
- Löschungsbescheinigung (Certificate of Deregistration) im Original

Neuflugzeuge:

- CofA for Export